Verwalten
Eigentum verpflichtet
Eine wichtige Voraussetzung für die Werterhaltung Ihrer Immobilie ist eine ordnungsgemäße kaufmännische und technische Verwaltung. Gerade in einer Eigentümergemeinschaft ist es wichtig, das gemeinsame Eigentum gepflegt und alle Belange von A wie Abrechnung bis Z wie Zahlungsverkehr gut betreut zu wissen.
Die umfangreiche Palette der notwendigen Tätigkeiten wie laufende Buchführung, Mahnwesen Zahlungsverkehr, Korrespondenz mit Handwerkern, Behörden, Versorgern und Versicherungen, Überwachung der Hausordnung, Planung des Finanzbedarfs, Mängelbeseitigung und Instandhaltung etc. lässt erahnen, dass die Verwaltung keine Freizeitbeschäftigung sein kann. Fachwissen und langjährige Erfahrung sind für die reibungslose Bewirtschaftung und Erhaltung Ihres Eigentums daher unverzichtbar.
Auch um Streitigkeiten über Aufgaben- und Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden, sieht deshalb bereits der Gesetzgeber zwingend die Bestellung eines neutralen Wohnungseigentumsverwalters für das gemeinschaftliche Eigentum vor.
Die umfangreiche Palette der notwendigen Tätigkeiten wie laufende Buchführung, Mahnwesen Zahlungsverkehr, Korrespondenz mit Handwerkern, Behörden, Versorgern und Versicherungen, Überwachung der Hausordnung, Planung des Finanzbedarfs, Mängelbeseitigung und Instandhaltung etc. lässt erahnen, dass die Verwaltung keine Freizeitbeschäftigung sein kann. Fachwissen und langjährige Erfahrung sind für die reibungslose Bewirtschaftung und Erhaltung Ihres Eigentums daher unverzichtbar.
Auch um Streitigkeiten über Aufgaben- und Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden, sieht deshalb bereits der Gesetzgeber zwingend die Bestellung eines neutralen Wohnungseigentumsverwalters für das gemeinschaftliche Eigentum vor.
Melden Sie sich einfach unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiteninfo@hvzak.de/06182.24098. Wir helfen Ihnen gern zu allen Themen rund um die Verwaltung Ihres Gebäudes weiter.
Liegenschaftsbetreuung
Eigentümergemeinschaften oder Miethäuser
Unsere effiziente Verwaltungstätigkeit bei der Lösung anstehender Fragen ist dann erfolgreich, wenn Sie als Eigentümer z.B. einer Wohnimmobilie spürbar von allen Sorgen bei der Bewirtschaftung Ihres Eigentums entlastet werden und - im Falle der Kapitalanlage - außer bei einem jährlichen Treffen von Ihrer Wohnung „nichts hören oder sehen“.
Die kaufmännischen Leistungen der WEG-Verwaltung:
- Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen mit Vorlage eines Wirtschaftsplanes
- Anlegen und führen eines Bewirtschaftungskontos sowie einer separat anzusparenden Instandhaltungsrücklage im Namen der Eigentümergemeinschaft
- Abrechnung des Eigentümerkontos
- Kontrolle der Wohngeldeingänge einschließlich Mahnwesen
- Buchen der laufenden Betriebskosten mittels EDV
- Abschluss/Überprüfung der laufenden Wartungsverträge, Versicherungen etc. sowie die Wahrnehmung hieraus entstehender Rechte und Pflichten
- Abschluss und Überwachung von Dienstleistungsverträgen (Hausmeister etc.)
- Jährliche Abrechnung der Betriebskosten gegenüber der Gemeinschaft und Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Jährliche Durchführung einer Eigentümerversammlung mit Anfertigung und Versand eines Protokolls
- Organisation und Überwachung von Mängelbeseitigungen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen
- Gemeinsame Objektbegehungen nach Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
Für ein persönliches Gespräch zur individuellen Abstimmung des für Ihr Objekt notwendigen Verwaltungsumfanges stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Auf Ihren Anruf freuen wir uns.
Neben den rein wirtschaftlichen Betrachtungen ist häufig auch die Belastung mit Mieterproblemen, Überwachung der Mieteingänge, Mahnverfahren, Kautionsverwaltung, Wohnungsabnahmen etc. ein wichtiges Thema.Auch hier kann eine eingesetzte Mietverwaltung den Eigentümer von den auftretenden Problematiken weitestgehend entlasten.
Die kaufmännischen Leistungen der Mietverwaltung:
- Vorbereitung und Abschluss von Miet- u. Pachtverträgen, Abnahme der Wohnung
- Erstellung eines Abnahme-/Übergabeprotokolls
- Einziehung der Kaution vor Übergabe
- Ansprechpartner für den Mieter alle Probleme die Mietsache betreffend zu sein
- Mängelüberprüfung und Veranlassung der Beseitigung
- Anlage und Führen eines Mietverwaltungskontos als objektbezogenes Eigentümerkonto
- Abrechnung des Kontos gegenüber dem Eigentümer
- Kontrolle der Mieteingänge einschließlich Mahnwesen, Buchen der Mieteingänge, laufenden Betriebskosten
- Abrechnung der Betriebskosten
- Abwicklung von Versicherungsfällen
Für ein persönliches Gespräch zur individuellen Abstimmung des für Ihr Objekt notwendigen Verwaltungsumfanges stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Auf Ihren Anruf freuen wir uns.